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testing. accomplished.

aktuell haben wir die Vorbereitung für Level 5 abgeschlossen, die Genehmigung erfolgt in den nächsten Wochen.

Wichtig für Inhaber des Flugfunkzeugnis BZF1 und AZF:

Wir sind Language-Testing-Organisation für die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache
„Language Proficiency Test“

Gemäß der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) sind neben dem Flugfunkzeugnis Kenntnisse der englischen Sprache
(Language Proficiency – LP) nachzuweisen, wenn im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland Flugfunk in englischer Sprache ausgeübt wird.

§ 14 3. DV LuftPersV i.V. m. Anlage 2 zu § 125a LuftPersV und zu AMC 1 zu FCL.055 / VO (EU) Nr. 1178/2011

§ 14 3. DV LuftPersV
Anlage 2 zu § 125a LuftPersV
AMC 1 zu FCL.055 / VO (EU) Nr. 1178/2011

🙂  Einfache persönliche Abwicklung
🙂  Aus einer Hand
🙂  Bei Verlängerung erfolgt der Eintrag durch uns direkt in Ihre Lizenz
🙂  Keine Behördengänge
🙂  Sie bekommen sämtliche Unterlagen direkt von uns

Erstprüfung

  • Sie haben bereits das BZF 1 /AZF haben aber noch keine Sprachlevelprüfung abgelegt.
  • Sie sind gerade in Ausbildung.
  • Ihre letzte Prüfung liegt mehr als
    4 bzw. 6Jahre zurück.

Verlängerungsprüfung
(alle 4 bzw. 6Jahre)

  • Sie haben schon einen Sprachlevel 4 bzw. 5 Eintrag in Ihrer Lizenz und dieser läuft innerhalb der nächsten 3 Monate ab.

abgelaufener Sprachlevel
(Erneuerung)

  • Ihre letzte Prüfung liegt mehr als
    4 bzw. 6 Jahre zurück und ist somit abgelaufen.
  • Erstprüfung (Erneuerung) erforderlich

ICAO-Sprachprüfung: Wofür dient der ICAO Language Proficiency Test?

Text vorlesen lassen

Jeder Luftfahrer weltweit benötigt zusätzlich zu der Erlaubnis (Zeugnis) eine Luftfunkstelle bedienen zu dürfen, einen Sprachnachweis in der ICAO Sprache, in der er kommuniziert. Insgesamt sind 6 ICAO Sprachen für den weltweiten Flugfunkbetrieb zugelassen. Das sind Englisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch und Französisch.

Die deutsche Sprache (bzw. die nationale Sprache des jeweiligen Territoriums) darf nur in „Bodennähe“ (hier: FL 100) zur Anwendung kommen. Insofern muss vor Lizenzausstellung mindestens ein Sprachnachweis erworben werden. Um in Deutschland eine Luftfunkstelle in deutscher Sprache betreiben zu dürfen, muss mindestens das BZF II oder gleichwertige Kenntnisse nachgewiesen werden.

Die Kenntnisse der jeweiligen Sprache werden in 6 Stufen eingeteilt. Es muss „Level 4“ erreicht werden, maximal möglich ist „Level 6“ = Muttersprache.

BZF I (ENGLISCH):

Wenn Englisch nicht die Muttersprache ist, muss bei der zusätzlichen Sprachprüfung Level 4 oder höher erlangt werden.
Der erreichte Sprachlevel wird von der zuständigen Luftfahrtbehörde in den Luftfahrerschein eingetragen.

Wir führen für Sie die LP-Prüfung auf Level 4 und 5 durch.

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie sich erneut anmelden.

Zeitpunkt und Ort der Prüfung

Die Prüfung findet bei einer Präsenzprüfung in Konradshofen oder München oder auch in Absprache an einem anderen Ort statt. Den Zeitpunkt stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Sie können die Prüfung bei uns auch „online“ ablegen.

Bestimmungen

Die Prüfungsbestimmungen ergeben sich aus der Verordnung über Flugfunkzeugnisse in der gültigen Fassung. Zusätzliche Informationen können auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes nachgelesen werden.

Ablauf der Prüfung

Die LP-Prüfung besteht aus dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprechfertigkeiten. Im Teil Hörverstehen werden von einem Tonträger 12 bzw. 8 Texte aus der Luftfahrt in englischer Sprache zweimal vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen ist von den drei Möglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren) eine Antwort zuzuordnen. Im Teil Sprechfertigkeiten findet ein Dialog in englischer Sprache statt. Dabei werden Aussprache, Struktur, Wortschatz, Sprachgewandtheit, Verständnis und Verhalten im Gespräch geprüft.

Nach bestandener Erstprüfung wird eine Bescheinigung über die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache ausgehändigt. Diese ist bei der lizenzführenden Luftfahrtbehörde vorzulegen, die die Geltungsdauer gemäß der LuftPersV auf 4 Jahre festlegt. Nach bestandener Verlängerungsprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen die neue Frist im Luftfahrerschein eingetragen.

FAQ (Frequently Asked Questions)

🗣️️ 
Warum Sprachtests?
🙂  
Nachdem bei verheerenden Flugunfällen sprachliche Missverständnisse als Mitursache nachgewiesen wurden, führten die Mitgliedstaaten der ICAO allgemeine Sprachprüfungen ein.
🗣️️
Was ist das Ziel?
🙂
Der Pilot soll u. a. in der Lage sein über unerwartete Vorkommnisse (nicht nur Notfälle) unmissverständlich auf Englisch zu kommunizieren.
🗣️️
Was ist der Unterschied an Anforderungen zwischen dem Language Test und dem Sprechfunkzeugnis?
🙂
Beim Flug-Sprechfunk werden in der Regel einzelne Phrasen, kaum ganze Sätze verwendet. Dabei ist der erforderliche Wortschatz gering. Beim ICAO Language Test handelt es sich um einen allgemeinen Sprachtest. Es werden sechs Kriterien geprüft: Pronunciation, Structure, Vocabulary, Fluency, Comprehension, Interaction
🗣️️
Welche fliegerischen Möglichkeiten habe ich ohne den gültigen Spracheintrag „Englisch“ in der Lizenz?
🙂
Es bleibt der deutschsprachige Raum, sofern Deutsch zugelassen ist. Der Funksprechverkehr darf nicht auf Englisch erfolgen. Somit ist der englischsprachige Bereich (IFR, CVFR, Ausland) verschlossen.
🗣️️
Was kann passieren, wenn ich ohne gültigen Spracheintrag auf Englisch funke?
🙂
„Die Rückreise könnte anders ausfallen als geplant.“
(Ankündigung des LBA)
🗣️️
Worauf kommt es beim ICAO Language Test nicht an?
🙂
Eine spezielle Terminologie wird nicht erwartet. Ein deutscher (bayrischer, schweizer, russischer oder arabischer) Akzent ist unerheblich solange die Verständlichkeit nicht beeinträchtigt wird.
🗣️️
Was sollte unbedingt vermieden werden?
🙂
Deutsche Wörter (versteht kaum einer im Ausland). Unbekannte Vokabeln sollten umschrieben werden.
🗣️️
Wie unterscheiden sich die Anforderungen von Level 4 und Level 5? (Wir bieten ausschließlich Level 4 an)
🙂
Level 5 ist bei allen 6 Kriterien deutlich anspruchsvoller. Level 4 gilt vier Jahre, Level 5 sechs Jahre. Level 5 ist deutlich teurer.
🗣️️
Werden die Zertifikate der Personal Flight Academy von ausländischen Stellen anerkannt?
🙂
Ja. Alle Erlaubnisbehörden der EASA Staaten erkennen unsere Prüfungszeugnisse an.
Bei Einrichtungen anderer Länder (nicht EASA) holen Sie sich bitte vorher Erkundigungen ein.
🗣️️
Wann erhalte ich nach erfolgreicher Prüfung mein Zertifikat?
🙂
Unmittelbar nach der Prüfung.

Auszug aus der Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stellen zur Abnahme von Sprachprüfungen (Organisationen)
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L2/Sprachpruefung/Liste_Organisationen.html?nn=2090938