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23.01.2023 – DFS – Änderung zu Verfahren in TMZs mit Hörbereitschaft ab 23. März 2023

https://www.dfs.de/homepage/de/medien/ifr-vfr-informationen/vfr-informationen/aenderung-zu-verfahren-in-tmzs-mit-hoerbereitschaft-ab-23-maerz-2023/

23. Januar 2023  

Ab 23. März 2023 wird es eine Änderung bei den Verfahren in TMZs mit Hörbereitschaft geben. Diese Änderung gilt für die Flieger, die schon auf der FIS-Frequenz sind. Hier wird es deutschlandweit nur noch ein Standardverfahren geben – Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz – .

Es entfällt der optionale Verbleib auf der FIS-Frequenz, wie derzeit in der Langen FIR und Bremen FIR noch gehandhabt.

Damit wird auch dem Wunsch der VFR-Fliegerei entsprochen, nur noch ein einheitliches Verfahren in Deutschland zu haben.

Details entnehmen Sie bitte dem NfL 2023-1-2700