07.04.2020 – Luftraumänderungen 2020
Luftraum C Frankfurt
Luftraum C München
Obergrenze FL 100, Untergrenzen siehe Karte
Luftraum Nürnberg NEU
Luftraum D (nicht CTR) bis FL 75 / TMZ von FL 75 bis FL 100
Luftraum Leipzig NEU
Luftraum D (nicht CTR) bis FL 75 / TMZ von FL 75 bis FL 100 oberhalb von Luftraum D (nicht CTR)
Luftraum D (nicht CTR) Dresden
Anhebung Obergrenze Luftraum D auf FL 75
Einrichtung TMZ von FL 75 bis FL 100
Luftraum Berlin (BER)
TMZ mit Hörbereitschaft (im Luftraum E)
Grundidee “TMZ mit Hörbereitschaft”
• Alle in der TMZ befindlichen VFR-Luftfahhrzeuge müssen die festgelegte Frequenz gerastet haben und befinden sich in Hörbereitschaft.
• Es erfolgt kein aktives Rufen (auch kein Initial Call) des VFR-Piloten.
• VFR-Piloten können bei Bedarf allgemein (Broadcast) oder individuell vom Lotsen angesprochen werden.
mit Zusatz “Listening Squawks” (Frequency Monitoring Codes)
• VFR-Pilot signalisiert durch aktive Transponderschaltung seine Ansprechbarkeit auf der entsprechendes Frequenz.
Großer Vorteil für ATC (z.B. gegenüber RMZ):
Keine unnötige Frequenzbelastung, aber bei Bedarf direkte Kontaktaufnahme (z.B. Hinweis) per Sprechfunk möglich.
TMZ mit Hörbereitschaft (im Luftraum E)
• Ab 26.03.2020 gilt eine verbindliche Hörbereitschaft innerhalb der TMZ auf der jeweiligen veröffentlichten Frequenz.
• Individuelle SSR Codes für TMZs verfügbar, Zuordnung erfolgt nach Vorgaben der DFS Standorte.
• Bei hoher Basis – Vorsicht bei Annäherung an FL 100.
• FL 100 gehört bereits zum Luftraum C und wird durch die Flugsicherung genutzt.
• Verkehrsflugzeuge können sich in FL 100 befinden.
• Es wird empfohlen maximal FL 95 zu nutzen und oberhalb von FL 50 den Transponder zu schalten.