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07.04.2020 – Luftraumänderungen 2020



Obergrenze FL 100, Untergrenzen siehe Karte


Luftraum D (nicht CTR) bis FL 75 / TMZ von FL 75 bis FL 100


Luftraum D (nicht CTR) bis FL 75 / TMZ von FL 75 bis FL 100 oberhalb von Luftraum D (nicht CTR)


Anhebung Obergrenze Luftraum D auf FL 75
Einrichtung TMZ von FL 75 bis FL 100



Grundidee “TMZ mit Hörbereitschaft”

• Alle in der TMZ befindlichen VFR-Luftfahhrzeuge müssen die festgelegte Frequenz gerastet haben und befinden sich in Hörbereitschaft.
• Es erfolgt kein aktives Rufen (auch kein Initial Call) des VFR-Piloten.
• VFR-Piloten können bei Bedarf allgemein (Broadcast) oder individuell vom Lotsen angesprochen werden.

mit Zusatz “Listening Squawks” (Frequency Monitoring Codes)
• VFR-Pilot signalisiert durch aktive Transponderschaltung seine Ansprechbarkeit auf der entsprechendes Frequenz.

Großer Vorteil für ATC (z.B. gegenüber RMZ):
Keine unnötige Frequenzbelastung, aber bei Bedarf direkte Kontaktaufnahme (z.B. Hinweis) per Sprechfunk möglich.

TMZ mit Hörbereitschaft (im Luftraum E)
• Ab 26.03.2020 gilt eine verbindliche Hörbereitschaft innerhalb der TMZ auf der jeweiligen veröffentlichten Frequenz.
• Individuelle SSR Codes für TMZs verfügbar, Zuordnung erfolgt nach Vorgaben der DFS Standorte.